__ die Gesellschaft ebenfalls bereits zu diesem Preis erworben hatte (vgl. pag. 18 373 Z. 165 f.). Darüber hinaus verfängt das Argument der Verteidigung, wonach die Stückelung der Aktienzertifikate den Verkauf von 884 Aktien nicht zulassen würde, nicht. Miteigentum an einem (Inhaber-)Aktienzertifikat ist ohne Weiteres möglich (vgl. SPOERLÉ, a.a.O., S. 86). Dies umso mehr, als vorliegend unbestrittenermassen alle Aktienzertifikate zusammen an einem Ort aufbewahrt wurden. Ebenso wenig erschliesst sich, warum C.__