04 003 070 f.). Die neue Zusammensetzung des Verwaltungsrates wurden in der Folge zur Eintragung im Handelsregister angemeldet (pag. 04 003 066 f.) und auch entsprechend eingetragen (pag. 04 003 058). Bei der J.________ AG handelte es sich sodann um eine inaktive Gesellschaft (sog. Mantelgesellschaft; vgl. dazu Akten der Staatsanwaltschaft ZH auf CD, pag. 07 201 210, Dossier 8, 8.4 Beilagen Nachtragsrapport, 8.4.3 E-Mail Stellungnahme P.________ Buchhaltung), wodurch auch der im Vertrag vereinbarte symbolische Kaufpreis von CHF 1.00 nicht als abwegig erscheint. Dies umso weniger, als G.________ die Gesellschaft ebenfalls bereits zu diesem Preis erworben hatte (vgl. pag.