14 schaft Zürich im Verfahren gegen C.________ auf das forensische Gutachten abstellte und das Verfahren wegen angeblicher Urkundenfälschung einstellte (vgl. Verfügung vom 13. Januar 2023, pag. 07 202 033 ff.). Gegen das Fälschen der Unterschrift spricht weiter, dass G.________ am gleichen Tag durch die Generalversammlung vom 20. Februar 2019 als Verwaltungsrat der J.________ AG abberufen, während C.________ als einziges Mitglied des Verwaltungsrats eingesetzt wurde (pag. 04 003 070 f.).