Auch der Hinweis der Verteidigung, die Kammer möge die Unterschriften selbst prüfen, verfängt nicht. Dass die Kammer ihre eigene Einschätzung über diejenige einer sachverständigen Person stellen würde, liefe der gebotenen Zurückhaltung bei der Beurteilung von Fachfragen zuwider. Zudem ist aktenkundig, dass auch bereits die Staatsanwalt-