(noch zum letzten Mal) den Vorsitz hatte. G.________ wurde anlässlich dieser Generalversammlung als neuer Präsident des Verwaltungsrates gewählt, während O.________ als solcher abberufen wurde (pag. 04 003 062). Aufgrund dessen ist für die Kammer erstellt, dass am besagten 4. November 2017 sämtliche Aktien der J.________ AG ins Eigentum des neuen Besitzers G.________ übergegangen sind, welcher zudem fortan als Präsident und einziger Verwaltungsrat des Unternehmens auftrat. Dies lässt sich denn auch mit der Aussage von G.________ in Übereinstimmung bringen, wonach er die Aktien von seinem Bruder übernommen habe (pag. 18 373 Z. 157 f.). Der Beschuldigte sagte ebenfalls aus, dass G.______