Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Aktien der J.________ AG wie erwähnt um Inhaberaktien, die darin verbrieften Rechte gehen somit ohne Weiteres durch Übergabe der Aktienzertifikate über. Ein Indossament ist zur gültigen Übertragung 13 nicht nötig. Vorliegend ist den Rückseiten der Aktienzertifikate jedoch das Folgende zu entnehmen (vgl. als Beispiel pag. 18 346):