10 10. Theoretische Ausführungen zur Beweiswürdigung Bezüglich der allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung und zur Aussagenanalyse im Besonderen kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 38 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 470). Ergänzend und teilweise wiederholend ist Folgendes festzuhalten: Freie Beweiswürdigung bedeutet, dass jede verurteilende Erkenntnis auf der aus der Beweiswürdigung geschöpften Überzeugung des Gerichts von der Schuld der beschuldigten Person beruhen soll.