7. Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz nahm eine ausführliche Beweiswürdigung vor und erörterte vorab eingehend die Restaurant- bzw. Firmengeschichte (S. 40 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 472 ff.). Zudem analysierte die Vorinstanz das Verhältnis von G.________ und dem Beschuldigten untereinander sowie deren beruflichen Werdegang und Persönlichkeit (S. 43 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 475 ff.). Sodann beleuchtete die Vorinstanz das Verhältnis von G.________ und den Beschuldigten zu den Privatklägern (S. 45 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 477 ff.).