Durch das vorgenannte Verhalten täuschte A.________ — gemeinsam mit G.________ — das Handelsregisteramt (bzw. die für dieses handelnden natürlichen Personen) vorsätzlich über die personelle Änderung im Verwaltungsrat der J.________ AG bzw. die Rechtsgültigkeit der an der Generalversammlung vom 2. Dezember 2019 vorgenommenen Wahlen und bewirkte dadurch, dass das Handelsregisteramt (bzw. die für dieses handelnden natürlichen Personen) mit der entsprechenden Änderung des Handelsregistereintrags eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundete.