Durch das vorgenannte Verhalten erstellte und verwendete A.________ – gemeinsam mit G.________ – eine inhaltlich unwahre Urkunde, um das Handelsregisteramt des Kantons Zürich (bzw. die für dieses handelnden natürlichen Personen) über eine rechtlich erhebliche Tatsache zu täuschen. Er handelte dabei vorsätzlich und in der Absicht, sich selbst und G.________ einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen und C.________ zu schädigen. 8 2. Erschleichung einer falschen Beurkundung