Diese wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen hielt A.________ als Protokollführer im Protokoll der Generalversammlung fest, welches er und G.________ anschliessend unterzeichneten und gleichentags dem Handelsregisteramt des Kantons Zürich einreichten, um dem Handelsregisteramt (bzw. den für dieses handelnden natürlichen Personen) eine rechtsgültige Wahl bzw. Abwahl der Verwaltungsratsmitglieder vorzutäuschen und eine entsprechende Mutation im Handelsregister zu erwirken. Dabei nutzte A.________ bewusst aus, dass das Handelsregisteramt ohne nähere Überprüfung auf die Angaben im besagten Protokoll vertraute.