5 der Beschuldigte oberinstanzlich nochmals zur Person und zur Sache befragt (pag. 20 101 ff.). 4. Oberinstanzliche Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte stellte im Rahmen seiner Berufungserklärung vom 1. Juli 2024 folgende Anträge und bestätigte diese anlässlich der Berufungsverhandlung vom 12. Mai 2025 (pag. 20 013 ff.; 20 116 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 13. März 2024 (WSG 23 25+26) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass