1. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 70.00, ausmachend total CHF 2'800.00, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 11. Mai 2023. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1'185.70, sich zusammensetzend aus: Kosten der Voruntersuchung CHF 585.70 Kosten des Gerichts CHF 600.00