Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. iur. B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 5'250.00. Es wird darauf hingewiesen, dass Rechtsanwalt B.________ gemäss eigener Angabe aufgrund Nichterreichens der Umsatzschwelle nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 5'250.00 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). IV. Weiter wird verfügt: