1. zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten. Die Untersuchungshaft von 6 Tagen wird in vollem Umfang auf die zu vollziehende Strafe angerechnet. 2. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 300.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern vom 21.09.2022 (SA2 22 8243 22). 3. zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. 4. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, von CHF 28'622.35 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 5. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, von CHF 3'500.00.