Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 5'197.00. Es wird darauf hingewiesen, dass Rechtsanwalt B.________ gemäss eigener Angabe aufgrund Nichterreichens der Umsatzschwelle nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).