VII. Verfügungen 31. Betreffend die Löschung der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten des Beschuldigten wird auf das selbsterklärende Urteilsdispositiv verwiesen. 46 VIII. Dispositiv inkl. Urteilsberichtigung vom 22. Dezember 2025 Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 2. Februar 2024 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: I. Das Strafverfahren gegen A.________