45 samthaft erfolgt damit eine Kürzung von 9 Stunden, womit ein Gesamtaufwand von 25 Stunden resultiert. Der Honorarnote liegt offensichtlich ein Rechnungsfehler zugrunde, weist doch das Total der aufgeführten Bemühungen 24 Stunden anstatt 34 Stunden aus. Als Folgefehler wurde auch das amtliche Honorar in Ziff. 1 der Honorarnote falsch berechnet.