Unter den beiden Positionen «Eingaben an OGer, Berufungsanmeldung und sonstige Eingaben» sowie «Vorbereitung und Erstellung des Plädoyers für Berufungsverhandlung» wurde ein Aufwand von zusammengerechnet 20 Stunden geltend gemacht. Dies erscheint vor dem Hintergrund, dass bereits vor der Vorinstanz für den Verzicht auf eine Landesverweisung plädiert und damit bereits massgeblich Vorarbeit geleistet wurde, ein Teil der Abklärungen des Plädoyers schon bei der Eingabe der Berufungsbegründung gemacht und berücksichtigt wurde sowie das Plädoyer sich hauptsächlich mit dem