Der Aufwand für die Besprechungen mit dem Klienten wird von 4 Stunden auf 3 Stunden gekürzt (wobei je 1 Stunde für Besprechungen nach der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, vor der Berufungserklärung sowie vor der oberinstanzlichen Hauptverhandlung angerechnet wurden). Unter den beiden Positionen «Eingaben an OGer, Berufungsanmeldung und sonstige Eingaben» sowie «Vorbereitung und Erstellung des Plädoyers für Berufungsverhandlung» wurde ein Aufwand von zusammengerechnet 20 Stunden geltend gemacht.