Es ist somit ein Landesverweis auszusprechen. 27.5 Dauer der Landesverweisung Vorliegend wird der Beschuldigte u.a. wegen mehrerer Katalogdelikte (qualifizierter Diebstahl, gewerbsmässiger Betrug, qualifizierte Erpressung, Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch) schuldig erklärt und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 44 Monaten verurteilt. Bei den Delikten ist zwar bei der objektiven Tatschwere grundsätzlich von einem leichten Verschulden auszugehen.