41 ausländerrechtlichen Entscheid 2C_41/2019 vom 18. September 2019 in E. 4.3 so ausführte: Die Niederlassungsbewilligung eines Ausländers, der sich schon seit langer Zeit im Land aufhält - und insbesondere von Angehörigen der "Zweiten Generation" - soll nur mit Zurückhaltung widerrufen werden (Urteil 2C_200/2013 vom 16. Juli 2013 E. 6.4.2). Diese Zurückhaltung rechtfertigt sich auch mit Blick auf Art. 12 Abs. 4 UNO-Pakt II (SR 0.103.2), wonach niemandem willkürlich das Recht entzogen werden darf, in sein eigenes Land einzureisen.