12 Abs. 4 UNO-Pakt II bei der Willkürprüfung verneint werden. Zwar hält der MRA in seinen Entscheiden, welche diesen Artikel betreffen, regelmässig fest, dass nur unter sehr wenigen Umständen eine Ausweisung bzw. ein nicht mehr Einreisen lassen nicht willkürlich wäre, macht dann aber in allen Fällen trotzdem eine eigentliche Prüfung der konkreten Umstände (MRA, Nystrom gegen Australien, Mitteilung Nr. 1557/2007 vom 18. Juli 2011 E. 7.6, Willkür aufgrund der langen Zeitdauer seit Begehung der Taten bejaht; MRA, Falzon gegen Australien, Mitteilung Nr. 3646/2019 vom 14. März 2024 E. 7.4 f., Willkür bejaht, da der Betroffene nicht wusste, dass er die Staatsbürgerschaft von Australien