Weiter hat er das Land einmal ferienhalber besucht. Den Ausführungen der Verteidigung, wonach der Beschuldigte in Brasilien weder Bezugspersonen noch Bekannte habe, steht die Tatsache entgegen, dass sein leiblicher Vater, sein Halbbruder sowie ein Onkel in Brasilien leben. Sein Halbbruder ist zudem ebenfalls aus der Schweiz nach Brasilien zurückgekehrt und könnte ihm bei der Integration zumindest mit Informationen und Tipps zur Seite stehen. Es ist dem Beschuldigten zumutbar, den Kontakt zu seinem Halbbruder oder seinem Onkel zumindest zu diesem Zweck wieder aufzubauen.