Der Beschuldigte hat sowohl in der Schweiz wie auch in Brasilien Familienangehörige, wobei seine engsten Familienmitglieder (seine Mutter sowie seine beiden Halbschwestern) hier in der Schweiz leben. Sprachkenntnisse Der Beschuldigte spricht fliessend Mundart, beherrscht das Hochdeutsche sowie Italienische, damit also eine zweite Landessprache. Ebenfalls sollte er mindestens des Schulfranzösischen mächtig sein.