Er ist seit 2018 und damit seit mehreren Jahren als eigentlicher Dauerdelinquent zu bezeichnen. Nicht einmal die drohende Landesverweisung war Grund und Druck genug, um sein Leben in geordnete Bahnen zu lenken: Er hat nach wie vor keine eigene Wohnung, keinen Job und keine Tagesstruktur (bzw. konnte sich bezüglich der nun offenbar organisierten Beschäftigung bei BU.____ (Verein) noch nicht beweisen), vielmehr verbrachte er mehrere Monate Untersuchungshaft. Die Legalprognose fällt daher schlecht aus, hat der Beschuldigte doch die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz wiederholt verletzt, ohne einen erkennbaren Veränderungswillen zu zeigen.