Weiter wären unter Berücksichtigung der Sprachkenntnisse des Beschuldigten auch Jobs im Dienstleistungs- und Tourismussektor denkbar. Mit Blick auf die mehrjährige Haftstrafe, die einer allfälligen Landesverweisung vorausgeht, wäre es dem Beschuldigten zudem möglich, sich bereits im Vorfeld auf diesen Wechsel vorzubereiten und beispielsweise auch die schriftlichen Sprachkenntnisse des Portugiesischen aufzubauen. 27.2.9 Gesamtwürdigung