[…] Er spricht sodann fliessend Portugiesisch und ist im arbeitsfähigen Alter. Ähnlich wie in der Schweiz wird sich dem Beschuldigten auch in Brasilien die Möglichkeit bieten, Gelegenheitsjobs wahrzunehmen. Insofern erscheinen die Wiedereingliederungschancen in Brasilien etwa ähnlich hoch wie in der Schweiz. Wie leicht ein Einstieg in die brasilianische Gesellschaft für den Beschuldigten sein würde, ist zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich schwer abzuschätzen. Dies gilt wie erwähnt aber auch für das soziale Leben in der Schweiz. Somit spricht auch dieser Aspekt nicht gegen eine Landesverweisung.