Zudem zeigt sich aus dem Strafregisterauszug, dass der jugendrechtliche Freiheitsentzug zwar offenbar nicht vollzogen werden musste. Er schaffte es in der Folge jedoch nicht, sein Leben in geordnete Bahnen zu lenken, sondern fuhr im Jahr 2020 mit deliktischem Verhalten weiter, um dieses bis Ende 2021 / Anfang 2022 zu intensivieren. Nicht einmal die Verurteilung zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe und einer Landesverweisung durch die Vorinstanz vermochte eine Verhaltensänderung beim Beschuldigten zu bewirken.