Schliesslich wurde er am 21. September 2022 von der Staatsanwaltschaft Luzern, Abteilung 2 Emmen, wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt. Zudem sind (nebst dem vorliegenden Verfahren) zahlreiche neue Verfahren hängig (pag. 3803 ff.): Fünf Verfahren im Kanton Uri, eröffnet in den Jahren 2023, 2024 und 2025 betreffend Betrug, betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Diebstahl sowie Vergewaltigung; ein Verfahren bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, eröffnet im Jahr 2024 betreffend