Am 9. Oktober 2020 wurde er von der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen Sachbeschädigung, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (mehrfach begangen) sowie Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie einer Busse von CHF 100.00 verurteilt. Schliesslich wurde er am 21. September 2022 von der Staatsanwaltschaft Luzern, Abteilung 2 Emmen, wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt.