Am 22. Mai 2019 wurde er von der Jugendanwaltschaft, Dienststelle Emmental-Oberaargau, wegen gewerbsmässigen Betrugs sowie Versuchs dazu, zu einer Zusatzstrafe von 5 Tagen Freiheitsentzug verurteilt. Am 9. Oktober 2020 wurde er von der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen Sachbeschädigung, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (mehrfach begangen) sowie Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie einer Busse von CHF 100.00 verurteilt.