Der Beschuldigte führte im Rahmen der Berufungsverhandlung zudem aus, dass man betreffend Diabetes auch in Brasilien schaue. Lediglich die Prozedur, wie man zu Insulin gelange, unterscheide sich von derjenigen in der Schweiz (pag. 3873). 27.2.6 Respektierung der Rechtsordnung Gemäss Strafregisterauszug liegen vier Vorstrafen vor (pag. 3803 ff.): Am 25. Januar 2019 wurde er von der Jugendanwaltschaft, Dienststelle Emmental- Oberaargau, wegen gewerbsmässigen Betrugs, falscher Anschuldigung und Urkundenfälschung, alles begangen als 17-Jähriger, zu 30 Tagen Freiheitsentzug verurteilt.