33 27.2.5 Gesundheitszustand In diesem Punkt kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden, die wie folgt lauten (pag. 3399 f.; S. 60 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte hat Diabetes und benötigt regelmässige Insulin-Injektionen (pag. 2610, pag. 3250 Z. 39 f.). Die Behandlung von Diabetes ist heute nahezu überall auf der Welt problemlos möglich und sollte daher auch in Brasilien keine Schwierigkeiten mit sich bringen.