Diese Unterstützung wurde fortgesetzt, als er volljährig wurde. Konkret wurde er ab seiner Volljährigkeit (CB.________(Datum)) bis im Oktober 2020 weiter von der Sozialhilfe unterstützt, anschliessend erfolgte offenbar ein Unterbruch in der Unterstützung bis Ende März 2021, danach setzten die Zahlungen wieder ein (pag. 3836 ff.). Augenfällig ist dabei, dass es ab seiner Volljährigkeit zu verschiedensten aussergewöhnlichen Auszahlungen bzw. Vorschüssen kam. Im September 2019 wurden eine Matratze, ein Bettgestell sowie ein Schrank angeschafft und von Oktober 2019 bis Dezember 2019 gingen die Zahlungen für Miet- und Nebenkosten nicht mehr an die Mutter des Beschuldigten.