Schliesslich wurde er auf seine Vorstrafen aufmerksam gemacht. Von einer ausländerrechtlichen Massnahme wurde zwar abgesehen, ihm wurde jedoch nahegelegt, sich um eine Erwerbstätigkeit im 1. Arbeitsmarkt zu bemühen, weiterhin keine Sozialhilfe mehr zu beziehen, keine neuen Betreibungen zu generieren und im Rahmen der Möglichkeit für die Rückzahlung der bestehenden Betreibungen/Verlustscheine bemüht zu sein und nicht mehr straffällig zu werden. Dieses Schreiben zeigte offensichtlich keine Wirkung. Am 18. November 2022 leitete das ABEV eine Prüfung der Gesamtsituation ein (S. 453 der Akten des Migrationsdienstes).