Der Beschuldigte wurde zudem schon mit Schreiben vom 19. März 2021 vom Amt für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst des Kantons Bern (nachfolgend: ABEV) ermahnt (S. 214 der Akten des Migrationsdienstes; vgl. pag. 3690). Er wurde darin ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ausländerrechtliche Massnahmen gegen Ausländerinnen und Ausländer eingeleitet werden können, wenn die ausländische Person beispielsweise strafrechtlich in Erscheinung getreten, von der Sozialhilfe dauerhaft und in erheblichem Mass abhängig oder erheblich verschuldet ist.