Seine Situation hat sich seit der vorinstanzlichen Hauptverhandlung nicht verbessert. Vielmehr befand er sich erneut für mehrere Monate (Ende Januar bis Mitte Juni 2025) in Untersuchungshaft und wurde erst kurz vor der Berufungsverhandlung mit Ersatzmassnahmen aus der Haft entlassen. Wie genau die Monate zwischen der vorinstanzlichen Hauptverhandlung und der Inhaftierung bezüglich Arbeitstätigkeit aussahen, ist nur rudimentär bekannt, wobei der Beschuldigte anlässlich der Einvernahme im Berufungsverfahren zugab, wiederum Vermögensdelikte begangen zu haben, um dann aber die konkret erfragten Vorwürfe zu bestreiten (pag. 3868 ff.).