(Ortschaft), er habe es aber nach der dortigen Abmeldung «versifft», sich wieder anzumelden und war daher zeitweise nirgends gemeldet. Er habe einige Wochen im Ausland in Berlin gewohnt, sei dann aber zurück zu seiner Mutter und habe später zeitweise beim alten Chef, bzw. in einer durch ihn vermittelten Wohnung neben dem BV.___-Club in Luzern, in dem er gearbeitet hatte, gelebt. Er sagte, dass er nicht längerfristig zu seiner Mutter gehen, sondern selbständig auf eigenen Beinen stehen wolle (Akten STA.2025.645, Einvernahme des Beschuldigten vom 11. Februar 2025, S. 4 f.).