26. Rechtliche Grundlagen Betreffend die rechtlichen Grundlagen der Landesverweisung kann auf die zutreffenden vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden (pag. 3393 ff.; S. 54 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend ist lediglich Folgendes festzuhalten: Ob eine Landesverweisung anzuordnen ist, bestimmt sich zunächst nach dem Schweizer Recht. Ist nach dem massgebenden Recht eine Landesverweisung anzuordnen, stellt sich gegebenenfalls die weitere Frage, ob ein völkerrechtlicher Vertrag einen Hinderungsgrund für die Landesverweisung bildet (Urteile des Bundesgerichts 6B_149/2023 vom 1. November 2023 E. 1.3.4;