Zusammenfassend ist die Einsatzstrafe für die fortgesetzte Erpressung zum Nachteil von E.________, welche auf sieben Monate festgelegt wurde, wie folgt zu erhöhen: - 4,5 Monate für die fortgesetzte Erpressung z.N. F.________ - 6 Monate für den gewerbsmässigen Betrug - 10 Monate für den gewerbsmässigen Diebstahl - 2 2/3 Monate bzw. 80 Tage für die Erpressung z.N. G.________ - 2 Monate für die Erpressung z.N. D.________ - 44 Strafeinheiten für die weiteren Diebstähle (z.N. E.________, I.________ und S.________(Genossenschaft)) - 114 Strafeinheiten für die weiteren Taten nach StGB