25 Die Sachbeschädigung zum Nachteil des Hotels Restaurants Q.________ resultierte in einem beachtlichen Sachschaden von rund CHF 4'000.00, wobei diverses Mobiliar, die Wände sowie der Duschvorhang und dessen Halterung beschädigt wurden. Hierfür ist eine Strafe von 45 Strafeinheiten auszusprechen, die wiederum zu 2/3 zu asperieren ist, ausmachend 30 Strafeinheiten.