24 heiten auszufällen, die wiederum zu 2/3, ausmachend 20 Strafeinheiten, zu asperieren ist. Der Diebstahl zum Nachteil der S.________(Genossenschaft) stellt einen typischen Einschleichdiebstahl dar, bei dem ein Deliktsbetrag in Höhe von CHF 500.00 entstand. Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und aus finanziellen Beweggründen, was wiederum neutral zu werten ist.