Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien; Stand 1. Januar 2023) sehen für einen Entreissdiebstahl, bei dem sich der Täter von hinten an eine betagte Frau heranschleicht, ihr die Handtasche entreisst und mit einer Beute von CHF 1'000.00 wegrennt, wobei die Frau nicht stürzt und sich keine Verletzungen zuzieht, eine Strafe von 150 Strafeinheiten vor (S. 47 der VBRS-Richtlinien). Der Beschuldigte beging fünf Entreissdiebstähle.