An dieser Stelle kann auf das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 20 109 vom 10. August 2021, E. IV.18.1 verwiesen werden, in welchem ebenfalls ein gewerbsmässiger Betrug beurteilt wurde. Es betraf eine Vielzahl von einzelnen deliktischen Bestellvorgängen über einen Zeitraum von fast drei Jahren, der Deliktsbetrag belief sich auf knapp CHF 88'000.00. Der Beschuldigte sei perfid und dreist vorgegangen und habe keine Anstrengung gescheut.