21 16. Asperation für den gewerbsmässigen Betrug 16.1 Objektive Tatkomponenten Zu berücksichtigen sind vorliegend die Vielzahl der Taten und damit auch die Vielzahl der geschädigten Personen. Die Deliktsbeträge lagen dabei mehrheitlich im zwei- bis dreistelligen Bereich und resultierten zusammen in einer Deliktssumme von über CHF 12'000.00. Die deliktische Phase dauerte gut vierzehn Monate und der Beschuldigte zeigte dabei ein gezieltes und durchtriebenes Vorgehen, wie die Vorinstanz zutreffend festhielt (pag.