Das dabei gewählte Nötigungsmittel der Drohung erscheint zwar als eher mild, hätte aber in der konkreten Ausgestaltung durchaus massive Folgen gehabt, wenn der Beschuldigte die Drohung wahrgemacht hätte. Aus der Perspektive des jungen Opfers erscheint zudem die Deliktsdauer von einem Monat als lange, wusste sie doch mehrere Wochen nicht, ob der Beschuldigte ihre Nacktfotos veröffentlichen wird. Folglich führte dies für sie zu einer grossen Belastungssituation und Sorgen um den drohenden Reputationsverlust.