Er verfolgte seine finanziellen Absichten hartnäckig und geradezu systematisch, wobei er regelmässig eine Gleichgültigkeit gegenüber fremden Rechtsgütern an den Tag legte. Das Gericht erachtet aufgrund des Verschuldens sowie angesichts der Vielzahl an Tatbegehungen, des engen Sachzusammenhangs zwischen den jeweiligen Delikten und nicht zuletzt auch infolge fehlender Einsicht des Beschuldigten – zahlreiche, in der Vergangenheit ausgesprochene Geldstrafen haben ihre Wirkung of-