Z. 48 ff., pag. 2032 Z. 299 ff.; pag. 2478 Z. 258 ff.). Anlässlich seiner Befragung an der Hauptverhandlung bestätigte der Beschuldigte erneut (wie auch an zahlreichen Befragungen davor, vgl. beispielsweise pag. 2476 Z. 195 ff.: «Ich kann mich nicht an die Sache erinnern. Die AirPod-Sache war meine Sache. Ich habe so Sachen gemacht, damit ich einfach zu Geld komme. Das Geld vom Sozialdienst reicht einfach nicht aus»), dass die ihm vorgeworfenen Taten «auf seine Kappe» gehen würden (pag. 3251 Z. 44 ff.).