Die angeklagten Betrugshandlungen bilden sodann den mengenmässig grössten Teil der Vorwürfe. In zahlreichen Fällen war der Beschuldigte hier im Internet aktiv, wobei er sich zweier verschiedener Vorgehensweisen bediente: Zum einen erstellte er auf zahlreichen Onlineshops jeweils neue, nicht auf seinen, sondern auf den Namen seiner Nachbarn lautende Kundenkonten und bestellte darüber Waren. Die so ausgelieferten Pakete fing der Beschuldigte entweder direkt im Briefkasten der Nachbarn ab (so beispielsweise im Fall von BQ.________, vgl. Ziff. I.8.1) oder er leitete die Sendungen an ein externes Postfach weiter (vgl. Ziff.